Die Notwendigkeit einer ärztlichen Leitung der Gesundheitsämter wird regelmäßig in Frage und ist bereits in einzelnen Bundesländern keine gesetzliche Vorgabe mehr.
Aus Sachsen präsentiert Dr. med. Jana Gärtner, Vorständin der Ärztekammer Sachsen und Amtsleitung des Gesundheitsamt Bautzen, ein klare Analyse und deutliche Bewertung :
„Es ist für die Amtsleitung des Gesundheitsamtes aus meiner Sicht zwingend notwendig, fachlich einwandfreie Entscheidungen zu treffen. Eine Öffnung dieser Stelle für andere Berufsgruppen und Quereinsteiger birgt die Gefahr, dass der medizinische Standard herabgesenkt würde. Eine Änderung und Aufweichung der gesetzlichen Vorgaben würde nicht nur eine Geringschätzung der aktuell eingesetzten Ärzte in Leitungsposition im ÖGD in Sachsen bedeuten, sondern auch ein falsches Signal im Rahmen der aktuellen Stärkung des ÖGD auf Bundesebene setzen. Deshalb wird die alleinige Leitung des Gesundheitsamtes durch andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Juristen, Verwaltungsrechtler oder Politikwissenschaftler, als nicht zielführend gesehen und klar abgelehnt.“
Den ganzen Beitrag unter dem Titel „Gesetzlich legitimierter Quereinstieg zur Leitung des Gesundheitsamtes?“ können Sie in der März 2024 Ausgabe des Ärzteblatt Sachsen lesen. Hier kommen Sie direkt zum Beitrag: https://www.aerzteblatt-sachsen.de/pdf/sax2403_004.pdf
