Ordentliche Mitglieder können Ärztinnen und Ärzte werden die im Sektor des Öffentlichen Gesundheitswesens tätig sind oder waren, Ärztinnen und Ärzte die im Sektor des Öffentlichen Gesundheitswesen forschen oder geforscht haben und Studierende der Medizin.
Fördernde Mitglieder können geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen werden, die über die Anerkennung und Förderung der Ziele von Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheit und Bevölkerungsmedizin hinaus finanzielle bzw. materielle Mittel für die Tätigkeit des Vereins zur Verfügung stellen oder den Verein in anderer Weise fördern wollen.
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Den Antrag auf Mitgliedschaften finden Sie unten. Diesen bitte ausgefüllt schicken an: mitgliedschaften@bevoelkerungsmedizin.de bzw. Send Email. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.
Bei der Beantragung der Mitgliedschaft wird nach Namen und anderen persönlichen Informationen gefragt. Es unterliegt dabei der freien Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer, ob sie diese Daten mitteilen möchten. Entsprechende Angaben werden dabei vom Vorstand des Vereins im Rahmen der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten Personen möglich.
Bitte schicken Sie uns Ihren Antrag auf Mitgliedschaft ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben zu (alle Informationen dazu finden Sie im Antrag). Hier finden Sie den Antrag auf Mitgliedschaft zum download:
Unsere Beitragsordnung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 19.04.2023 in Berlin finden Sie hier: